Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Um Ihnen ein Muster zukommen zu lassen, bitte ich Sie vorab mit die genaue Rechtsform des Einzelunternehmens an meine Mailadresse (info@rechtsanwalt-kromer.de) mitzuteilen. Weitere Informationen über die GbR und deren Geschäftsfeld wären ebenfalls sinnvoll.
Allerdings muss ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass eine Gesamtrechtsnachfolge auf eine GbR grundsätzlich nicht möglich ist, so dass ggf. eine Einzelrechtsnachfolge gewählt werden müsste.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Kromer
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 20.05.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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20.05.2014
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15:56
Antwort
vonRechtsanwalt Johannes Kromer
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