Sehr geehrte Damen und Herren,
es soll bei Ihnen überprüft werden, ob Sie zur Führen eines Fahrzeugs geeignet sidn. Dazu wird bei Ihnen eine medizinisch - psychologische Untersuchung (= früher wurde Sie MPU genannt) angefertigt.
Liegt der Verwaltungsbehörde ein negatives Gutachten vor, so darf diese keine Fahrerlaubnis erteilen.
Wenn Sie sich weigern, dieses Gutachten erstellen zu lassen, so kann die Behörde daraus auf die Uneignetheit zum Führen eines KFZ schließen.
Bei einer MPU werden sowohl Fragebögen, als auch psychologische und medizinische Untersuchungen sowie ein psychologisches Gespräch verlangt.
Bei den medizinischen Fragebögen werden Fragen nach ERkrankungen, Behinderungen, Einnahme von Medikamenten und Alkohol sowie Drogen (!) gestellt. Bei den psychologischen Fragebögen,werden meist biografische Fragen abgeklärt (z.B. beruflicher HIntergrund, erlernter ausgeüter Beruf, Familienstand, wie oft trinken, rauchen Sie, etc). Auch werden die Tatumständer erfragt.
Außerdem werden psyhologische Leistungstest erfragt.
Einen guten Überblick über das Verfahren gibt das Buch
"Der Testknacker bei Führerscheinverlust" von den Autoren Theodor Rieh und Thomas Wagenpfeil (Euro 7,90).
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt