Verstoß gegen die Umweltzone beim Parken?!
27.05.2015 09:50
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Ich habe nach dem Parken in einer süddeutschen Großstadt einen Strafzetteln betreffend Verstoß gegen die Umweltzone an meinem Auto vorgefunden. Der Kleinwagen stand im öffentlichen Parkraum auf einer öffentlichen Straße, der Zettel wurde in meiner Abwesenheit angeheftet.
Das Problem war, das zwar eine grüne Umweltplakette angeklebt war, diese jedoch mit dem vorigen Kennzeichen des Autos beschriftet ist, das inzwischen nicht mehr gilt.
Auf dem Anhörungsbogen, den ich später von der Kommune habe zugeschickt bekommen, befindet sich folgender Vorwurf:
"Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Vermeidung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil. (§41 Abs. 1 VM Anlage 2;
§49 StVO;
§41 StVG; 153 BKat)"
sowie der Name des Vollzugsbeamten und der Zusatz
"Falsches Kennzeichen auf der Feinstaubplakette"
Die Kommune will von mir nun den Namen des Fahrers wissen, vermutlich, um ihm Punkte und Geldbuße aufzuerlegen. Ich habe dazu bisher keine Angaben gemacht und den Einwand unterbreitet, dass im ruhenden Verkehr (Parken) per se kein Verstoß gegen die Umweltzone möglich ist. Die Behörde ist darauf nicht eingegangen und fordert in einem erneuten Schreiben von mir, den Namen des Fahrers zu nennen, andernfalls werde man mir die Kosten der Nachforschung aufzuerlegen.
Ich sehe keinen Verstoß, da das Auto schadstoffarm war und lediglich die Plakette mit falschem Kennzeichen aufgeklebt gewesen ist.
Meine Fragen:
1. Macht es Sinn, auf diesen Standpunkt zu beharren, und weiterhin keine Angaben zum Fahrer zu machen, um ein Strafmandat zu vermeiden?
2. Falls ein erneuter Einwand gegen das Strafmandat sinnvoll ist - hätten Sie mir Formulierungsvorschläge für das Schreiben an die Behörde?
Danke vorab!