Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Da Sie einen Einnahmen-Überschussrechner s iSv. § 4 Abs. 3 EStG sind, kommt es nicht auf einen Anspruch bzw. Forderung an, die Sie haben, sondern allein auf den Geldfluss nach § 11 EStG.
Dies bedeutet, dass Sie nur die 3.000,-- € versteuern müssen; ich gehe davon aus, dass das Sammelkonto nicht auf Ihren Namen läuft und Sie darüber nicht ohne weiteres (wirtschaftlich) verfügungsberechtigt sind.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen