Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihre zentrale Aussage "Zudem habe ich drei Mitarbeiter. " führt dazu, dass Sie als hauptberuflich selbstänig gelten und damit als absolut versicherungsfrei gelten.
Es besteht die gesetzliche Vermutung, dass derjenige hauptberuflich selbständig ist, der regelmäßig mindestens einen Arbeitnehmer mehr als geringfügig beschäftigt. Wenn das bei Ihnen der Fall ist, hat die Krankenkasse Recht.
Hier wäre eine vorzeitige Rechtsberatung durch einen im Krankenkassenrecht versierten Anwalt angezeigt gewesen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen