Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
!. Ist die Verpflichtung zur Versicherung rechtmäßig? Sind evtl. Klagen dagegen anhängig (Stichwort: Besitzstandswahrung) und haben diese ggf. nach Ihrer Einschätzung Aussicht auf Erfolg.
Seit dem 01.01.2009 gilt in Deutschland die Krankenversicherungspflicht. Sie müssen also versichert sein.
2. Gibt es eine günstigere Versicherungsform?
Es gibt bei den privaten Krankenkasse den sog. Basistarif. In diesem sind Sie dann abgesichert wie in der gesetzlichen Krankenkasse. Die Höhe des Basistarifs richtet sich ebenfalls nach den Beiträgen für die gesetzliche Krankenversicherung. Allerdings sind Sie dann in jedem Fall abgesichert und haben keine Höchstgrenze der Leistungen.
3. Gibt es eine legale Möglichkeit, die Versicherung zu verweigern?
Nein, es drohen sogar Strafen bei fehlender Versicherung.
4. Wir sind bereit, wieder ins Ausland umzuziehen und den deutschen Wohnsitz aufzugeben.
a) müssen wir uns dennoch in Deutschland krankenversichern?
Nein, wenn Sie dauerhaft im Ausland leben, müssen Sie sich nach den dortigen Gesetzen richten und ggf. dort versichern.
b) können wir für die vergagene Zeit der Nichtversicherung trotz Versicherungspflicht zu Zahlungen herangezogen werden, auch wenn wir sofort den D-Wohnsitz abmelden?
Jein, im Grunde schon, da Sie ja unversichert sind, allerdings wo kein Kläger, da kein Richter. Es muss erst einmal jemand diese Tatsache mitbekommen UNS Sie zur Verantwortung ziehen UND das auch noch im Ausland. Das halte ich für ausgescglossen.
c) wie hoch werden diese Nachforderungen etwa sein und wer wird sie erheben?
Die Krankenkasse, bei der sich sich versichert. In der Regel kann man eine Vereinbarung treffen und den Rückstand an den aktuellen Tarif anpassen und in Raten abzahlen.
5. Haben wir nach Verlegen des Wohnsitzes ins Ausland weiterhin Anspruch auf Beihilfe?
Ja, Aufwendungen im Nicht- EU Ausland werden in der Höhe bewilligt wie sie im Inland entstanden wären.
Mit freundlichen Grüßen
Maike Domke
Rechtsanwältin