Sehr geehrte Fragestellerin,
sofern die von Ihnen bezahlte Versicherung Ihnen beide zu Gute gekommen ist (zum Beispiel eine Hausratversicherung zum gemeinsame bewohnten Haus) oder aber auch Sie beide als Vertragspartner gelten, dann hat er Ihnen auch die Hälfte der Beträge rückwirkend bis 2010 zu erstatten.
Bei Ihnen war sogar nur Ihr Ehemann der Vertragspartner, wobei Sie die jeweilige Schuld zahlten, sodass ein klarer Rechtsanspruch auf hälftige Rückzahlung besteht.
Ich gehe dabei davon aus, dass alle Zahlungen mittels Kontoauszug nachgewiesen werden können.
Bitte bedenken Sie aber, dass die Beträge für 2010 in diesem Jahr verjähren und bis Jahresende gerichtlich geltend gemacht werden sollten.
Dies gilt allerdings nicht, wenn im Rahmen einer Scheidung bereits über solche Ansprüche verhandelt worden ist, zum Beispiel im Rahmen des Zugewinnausgleichs.
Ansonsten sollten Sie eine Aufstellung über sämtliche Zahlungen fertigen, einzeln auflisten und Ihrem Mann per Einschreiben eine Aufforderung zur Hälftigen Zahlung mit einer Frist von 10 Tagen setzen.
Sollte er dies nicht tun, können Sie den Anspruch gerichtlich geltend machen.