Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn ich Sie richtig verstehe, handelt es sich bislang um ein Hin-und-Hergereiche der Behördenzuständigkeiten, nicht um eine offizielle Ablehnung des Gesuchs.
Insofern empfehle ich derzeit zumindest, von einer Klage abzusehen, da diese den Vorgang nur weitewr verzögern würde.
Im Behördenfinder des Internetportals Ihres Wohnortes wird Ihnen das zuständige Einwohnerkundenzentrum benannt. Dieses hat Ihren Verpflichtungsantrag zu bearbeiten.
Erst wenn eine Nichterteilung erfolgen sollte, würde ich zu einer Klage raten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Gerne bin ich Ihnen auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich.
Mit freundlichen Grüßen