Sehr geehrter Fragesteller,
der Verpflegungsmehraufwand wird nach Tagen bezahlt:
Der Anreisetag (Abfahrt um 19 Uhr, Arbeitsbeginn 20 Uhr) berechtigt zu einem Pauschalbetrag 12,- Euro,
der Abreisetag (Arbeit bis 8 Uhr, Ankunft 9 Uhr) zu einem weiteren Pauschalbetrag.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Judith Freund
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
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