Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich ist der Zugewinnausgleich durchzuführen. Hier werden die Werte zum Zeitpunkt der Heirat mit denen des Zeitpunktes der Zustellung der Scheidung verglichen.
Da hier vor der Ehe bereits das Haus/Grundstück bestanden haben, wird hinsichtlich des Hauses/Grundstückes die Wertsteigerung auszugleichen sein, die das Haus innerhalb der Ehe erfahren hat.
Dies wird gutachterlich ermittelt werden müssen, sofern keine Einigkeit besteht.
Bezüglich des Autos ist dieses entweder dem Hausrat oder Zugewinn zuzuordnen.
Haben Sie dieses Fahrzeug für gemeinsame Aktivitäten, Einkäufe etc. genutzt, gehört es zum Hausrat - anders: wenn das Auto ein Zweitfahrzeug ist.
Dies ist unabhängig von der Anschaffung. Alleine die tatsächliche Nutzung zählt hier.
Es können zudem Aufwendungen aufgrund des Wegfalls der Geschäftsgrundlage (mit Scheidung) zurückgefordert werden. In welcher Höhe genau, ist im Einzelfall zu klären.
Die konkreten Erfolgsaussichten können natürlich nicht ohne Vorlage aller Unterlagen beurteilt werden, da hier viele Unwägbarkeiten vorliegen (z.B. Wertsteigerung Haus).
Gerne stehen wir hier zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung unter Vorlage aller Unterlagen im Rahmen eines gesonderten Mandats.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen