Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Fordern Sie die Gegenseite schriftlich per Einwurf-Einschreiben auf, die überzahlten Beträge zurückzuzahlen und setzen Sie hierfür eine Frist (z. B. "bis zum 21.4."). Weisen Sie darauf hin, dass der Vertrag über die Stellplätze nicht zustande gekommen ist, und dass Sie, wenn weitere Abbuchungen erfolgen, diese Lastschriften zurückgeben werden.
Sollte innerhalb der Frist eine Rückzahlung nicht erfolgt sein, beauftragen Sie einen Anwalt vor Ort.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-