Sehr geehrter Herr Kuhlmann,
nach dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt sieht es so aus, als sei die Sendung verloren gegangen, wenn nicht sogar unterschlagen worden. Zunächst einmal hoffe ich, dass Sie eine Übernahmequittung haben, sprich dass der abholende Fahrer die Übernahme der Palette quittiert hat. Dies ist zu Zeiten von Corona nicht mehr selbstverständlich. Ansonsten genügt notfalls auch eine anderer Nachweis z.B. die von Ihnen erwähnten Zeugen. Dann wäre aber auch das Kennzeichen des abholenden LKW wichtig.
Eine Aufsichtsbehörde für Speditionen gibt es meines Wissens nach nicht. Es gibt zwar das Bundesamt für Güterverkehr, das ist aber nicht für Ladungsunterschlgungen nicht zuständig Das ist die Polizei.
Merkwürdig ist in der Tat, dass die von Ihnen beauftragte Spedition nicht mehr erreichbar ist. Sie sollten trotzdem der Ordnung halber die Spedition noch einmal für den Verlust der Sendung haftbar halten. Entweder per E-Mail oder besser noch per Einwurf Einschreiben. Dann können Sie den Zugang beweisen.
Ferner sollten Sie bei der Polizei eine Anzeige wegen Ladungsunterschlagung stellen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Doering
Rechtsanwalt