Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
hiermit nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen unter Berücksichtigung des dargestellten Sachverhaltes wie folgt Stellung:
Meines Erachtens ist hier der Tatbestand der Verleumdung und üblen Nachrede erfüllt – unterstellt, es handelt sich um unwahre Tatsachen, die behauptet werden, davon darf ich ausgehen.
Für das weitere Vorgehen rate ich eine Strafanzeige bei der Polizei
zu stellen. Hierzu müssen Sie den Sachverhalt schildern und beantragen, dass hinsichtlich aller in Betracht kommenden Tatbeständen ermittelt werden soll. Im Rahmen dieses Strafverfahrens müssen die Behörden den Täter/die Täterin ermitteln. Nach Abschluss der Ermittlungen können Sie dann Einsicht in die Akten nehmen – gegebenenfalls durch einen Rechtsanwalt – und die Identität des Täters/der Täterin erkennen. Gegen den Täter/die Täterin können Sie dann gegebenenfalls zivilrechtlich Schadensersatzansprüche geltend machen.
Abschließend möchte ich Sie noch auf Folgendes hinweisen: Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe einen ersten Einblick in die Rechtslage verschafft haben zu können und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Astrid Hein
Rechtsanwältin