Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
In der Tat haben Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen, wenn sie entgegen dem Verbot die Einbahnstraße Straße durchfahren haben. Aber auch, wenn sich Menschen aufregen, gehe ich nicht davon aus, dass jemand es anzeigt. Zumal in der Hitze des Gefechts oftmals das Nummernschild nicht notiert werden kann.
Da außerdem eine Selbstanzeige keine positive Wirkung hat, rate ich dringend davon ab, dies zu tun und einfach abzuwarten, ob überhaupt etwas passiert.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen