Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ja, es ist durch möglich, dass ein Eigentümer seine Verkehrssicherungspflicht einem Dritten überträgt, auch an einen anderen Nutzungsberechtigten wie einem Mieter, Pächter oder in einen solchen Fall wie hier, dass jemand als Berechtigter eine Wegerecht inne hat.
Sie können dieses auch vertraglich aufteilen.
Soweit das mündlich bereits verabredet wurde, kann dieses in einen schriftlichen Vertrag aufgenommen werden, unter Bezugnahme auf diese mündliche Vereinbarung.
Soweit dieses auch im Grundbuch als Wegerecht eingetragen ist, sollte dieses hinreichend bestimmt genug formuliert werden, wobei dabei alle Gesamtumstände zu berücksichtigen wären.
Das sollte ein Jurist - Anwalt oder Notar - bestenfalls erledigen.
Das Wichtigste ist, dieses genau zeitlich, inhaltlich, sachen- bzw. eigentumsrechtlich etc. abzugrenzen und zu definieren.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen