Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie schildern, dass Sie IHR Fahrzeug selber beschädigt haben. Ihr Lebenspartner hat dann eine Anzeige erstattet, von der Sie keine Kenntnis haben oder haben mussten. Sofern er diese wegen Sachbeschädigung erstattet hat, kann er den Strafantrag zurücknehmen. Dann würde nur noch weiter ermittelt, wenn ein öffentliches Interesse vorläge, was nicht der Fall ist.
Wenn Sie nunmehr im Zeugenfragebogen angeben, dass Sie selbst Ihr Fahrzeug beschädigt haben, dann belasten Sie sich nicht. Die Beschädigung des eigenen Fahrzeuges erfüllt keinen strafrechtlichen Tatbestand.
Ihr Lebenspartner hatte bei der Anzeigenerstattung keine Ahnung davon, dass Sie das Fahrzeug beschädigt haben. Daher liegt dort auch keine falsche Verdächtigung (zumal die Anzeige gegen unbekannt erstattet wurde) vor.
Sie können ohne strafrechtliche Konsequenzen den Sachverhalt aufklären.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hauser, LL.M.
Rechtsanwalt