Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, sind Sie in der Vergangenheit bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Von daher ist es gar nicht ungewöhnlich, dass der Richter Ihnen bereits angekündigt hat, dass es in Zukunft bei weiteren Straftaten auch zu einem Jugendarrest kommen kann. Hiermit ist aber nicht gemeint, dass Sie mehrere Monate oder Jahre ins Gefängnis müssen.
Hier wird zwischen Freizeitarrest (also in der Woche) und Kurzarrest (normalerweise über das Wochenende) unterschieden. Normalerweise bedeutet dieses, dass die betreffende Person, die den Jugendarrest erhält, einige Tage einsitzen muss.
Wie die Richter aber klar zum Ausdruck gegeben hat, müsste es sich schon um eine weitere Straftat handeln. Nach Ihrer Darstellung sind Sie lediglich mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt worden.
Sofern Sie eine Fahrerlaubnis zum Führen des betreffenden Kraftfahrzeuges haben ( andernfalls würde ein Fahren ohne Fahrerlaubnis vorliegen, was eine Straftat darstellen würde), würde dieses aber keine Straftat, sondern höchstens eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Leider teilen Sie nicht mit, wie die zulässige Höchstgeschwindigkeit gewesen ist und wo (z.B. innerhalb der Ortschaft oder auf der Autobahn) Sie geblitzt worden sind.
Je nachdem droht Ihnen ein Bußgeld, vielleicht Punkte in Flensburg und auch ein Fahrverbot von einem Monat (falls Sie innerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt wurden ), jedoch kein Jugendarrest, da können Sie beruhigt sein. Daran ändert auch Ihre Vorgeschichte grundsätzlich nichts.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Freitagabend!
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt