Verkauf von selbst entwickelten Erweiterungen für ein Computerspiel
14.02.2017 03:21
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Zusammenfassung: Ist der Verkauf von selbst hergestellten Erweiterungen zu einem Computerspiel möglich, oder verstößt das gegen Rechte des Spieleherstellers etc.?
Hallo!
Aktuell verkaufe Ich für das Computerspiel "ArmA 3" selbst geschriebene Erweiterungen.
ArmA 3 ist ein höchst modifizierbares Spiel, welches vom tschechisch Entwickler Bohemia Interactive (https://www.bistudio.com/) programmiert und vertrieben wird. Eigens für das Spiel wurde die Programmiersprache "SQF" entwickelt, mit welcher das Spielgeschehen erweitert werden kann. Die Programmiersprache orientiert sich dabei stark an bereits etablierten Programmiersprachen wie C# und weißt eine ähnliche Syntax auf.
Die von mir (in SQF) geschriebenen Erweiterungen werden meinen Kunden als reine Text-Dateien (sogenannter "Plain Code") zum Download bereitgestellt. Diese bereitgestellten Dateien werden dann vom Spiel interpretiert und verändern das Spielgeschehen dementsprechend.
Der Entwickler, Bohemia Interactive, ist nun auf diesen Verkauf aufmerksam geworden und weiste mich in einer Email auf die Rechtswidrigkeit meines Verkaufs der selbsterstellten Spielinhalte hin. Wortwörtlich handle es sich dabei um das "[...] monetizing ArmA assets which is against our license as can be seen in our EULA [...]". Die hierbei verlinkte EULA können Sie hier finden:
https://www.bistudio.com/community/licenses/arma3-end-user-license
Einen wohl wichtigen Auszug können Sie hier finden:
## Zitat Begin
With this license you are free to adapt (i.e. modify, rework or update) and share (i.e. copy, distribute or transmit) the material under the following conditions:
Attribution - You must attribute the material in the manner specified by the author or licensor (but not in any way that suggests that they endorse you or your use of the material).
Noncommercial - You may not use this material for any commercial purposes.
Arma Only - You may not convert or adapt this material to be used in other games than Arma.
### Zitat Ende
Hinzuzuziehen zu meiner Frage ist der Sachverhalt, dass meinen Produkte in keinem Fall Inhalte des Spiels beiligen, nur reine Text-Dateien, die dann vom Spiel interpretiert werden und vollständing von mir erstellt wurden.
Die eigentliche Frage ist nun, ob in diesem Fall tatsächlich eine Rechtswidrigkeit vorliegt und somit der Verkauf meiner selbsterstellten Inhalte nicht legal ist oder es legal ist und der Verkauf weiter betrieben werden kann.