Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Ihre Versteigerungen werden bzw. wurden regelmäßig abgeschossen, weil Sie keine Vertriebslizenz für Deutschland hatten.
Aufgrund Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, daß FashionRepublic diese Lizenz hat und diese auch verteidigt.
Daß FashionRepublic nun nur Versteigerungen mit Artikelstandort Deutschland angreift, nicht aber solche mit ausländischen Artikelstandorten, kann ich mir nur mit einem Mißverständnis bei Ebay, FashionRepublic oder bei beiden erklären, oder aber mit einer eigenen Lizenz der Verkäufer.
In Ihrem Falle ist es so, daß Sie Ware in den USA gekauft haben und diese nun ohne entsprechende Lizenz in der EU verkaufen wollen. Dies verstößt in der Tat gegen Markenrecht, da der Erschöpfungsgrundsatz nicht greift. Dieser würde nur greifen, wenn Sie die Ware in den USA verkaufen wollten.
Daher sehe ich leider keine Möglichkeit für Sie, diese Ware hier in der EU zu verkaufen. Sie könnten natürlich versuchen, den Artikelstandort nach Österreich o.ä. zu verlegen und so das Mißverständnis auszunutzen, jedoch wäre das eine Markenrechtsverletzung, so daß ich Ihnen aus juristischen Gründen davon abraten muß.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.