Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Die Frage der gewerblichkeit diese Ankünfte ist immer auch eine Frage des Einzelfalls.
Also Indiz wird hier die Drei Objekte Regel herangezogen, also der Verkauf von drei Objekten innerhalb der letzten 5 Jahre in relativer zeitlicher Nähe zu deren Erwerb.
Die mehr der Verkäufer gewerblich mit Immobilien zu tun hat, desto eher wird eine Gewerblichkeit der Einkünfte anzusehen sein.
Ich sehe in Ihrem Fall starke Indizien die für die Gewerblichkeit sprechen, insbesondere die gewerbliche Vermietung, aus der rein zeitlichen Schiene wenn man aber aufgrund der Unterschreitung der fünf Jahren noch nicht schon einige Gewerblichkeit der Einkünfte ausgehen werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Alex Park
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Vielen Dank für ihre Antwort.
verstehen wir sie richtig, dass wir davon ausgehen müssen, dass das FA uns einen gewerbsmäßigen Grundstückdhandel zugrunde legen könnte??
Hintergrundinformation :
Die Vermietung unserer Ferienwohnungen und der veräußerten Gewerbeeinheit erfolgt(e) umsatzsteuerpflichtig, ge chieht aber über Vermietung und Verpachtung.
Alles erfolgt rein privat. Beruflich sind bide Ehepartner Arbeitnehmer.
Vielen Dank!
Gerne beantworte ich auch Ihre Nachfrage.
Sie müssen auf jeden Fall mit einer genaueren Prüfung rechnen, einfach aufgrund des Umstandes, dass nicht unerhebliches Immobilieneigentum besteht und eine gewerbliche Vermietung erfolgt. Ich sehe mit guten Gründen noch keine Gewerblichkeit der Verkäufe, da mehr als 5 Jahre.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt