Sehr geehrter Fragesteller,
bitte beachten Sie zunächst, dass aufgrund der Sachverhaltsangaben nur eine erste Einschätzung zur Sach- und Rechtslage abgegeben werden kann. Diese allgemeine Bewertung dient jedoch durchaus als sinnvolle Orientierung in dem weiteren Verfahren. Für eine detaillierte Auskunft ist die direkte Beauftragung und Befragung eines Rechtsanwaltes unentbehrlich. Es ist zudem möglich, dass bisher nicht bekannte Tatsachen die rechtliche und tatsächliche Würdigung des von Ihnen beschriebenen Falles ändern. Unter Berücksichtigung des von Ihnen beschriebenen Sachverhalts und des von Ihnen eingestellten Einsatzes beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Vorliegend dürfte der Vertrag rechtswirksam über eBay zustande gekommen sein. Hiernach sind Sie gegen Zahlung eines Kaufpreises in Höhe von 165,00 Euro verpflichtet, dem Käufer/Ersteigerer Eigentum an einer Originalarmbanduhr der Marke Omega, Typ „Seamaster“ zu verschaffen. Die von Ihnen bei eBay eingestellte Leistungsbeschreibung mit Bild ist insoweit eindeutig und bindend. Der Vertrag ist entsprechend von Ihnen zu erfüllen. Ein persönliches Treffen ist hierzu nicht notwendig. Versenden Sie die Uhr einfach wie üblich nach Erhalt des Kaufpreises per Paketdienst an den Käufer.
Sofern Sie dem Käufer entsprechend Ihrer vertraglichen Schuld keine originale Armbanduhr übergeben können, sollten Sie diesen Sachverhalt schnellstmöglich dem Käufer mitteilen und versuchen, eine Rückabwicklung des Kaufvertrages zu vereinbaren. Schließlich kann der Käufer auf Erfüllung des rechtswirksam zustande gekommenen Vertrages pochen und die Erfüllung notfalls auch gerichtlich einfordern.
Es tut mir leid, Ihnen keine erfreulichere Auskunft habe geben können. Ich hoffe aber zumindest, dass Ich Ihnen mit dieser Antwort eine erste Orientierung geben konnte.
Bei Nachfragen können Sie mir am schnellsten direkt eine E-Mail an jh@wagnerhalbe.de senden. Sie erhalten zeitnah eine kostenfreie Rückantwort.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Jörg Halbe
Wagner Halbe Rechtsanwälte - Köln
www.wagnerhalbe.de