Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist eine spezielle Ausgestaltung der allgemeinen Haftpflichtversicherung für den Bauherren.
Bei einem Bauvorhaben wird üblicherweise eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen um unvorhergesehene Gefahrenquellen abzufedern.
Gerade zur Absicherung von Tätigkeiten von Architekten und Handwerker ist diese Haftpflichtversicherung unerlässlich, wenn Dritten Schäden ursächlich durch das Bauvorhaben entstehen.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Bauherren während der gesamten Projektzeit vor möglichen Ansprüchen, wenn ein entstandener Schaden durch das Bauvorhaben verursacht worden ist.
Allerdings ist auch zu beachten, dass die jeweiligen Handwerkbetriebe oder Architekten über eigene Haftpflicht- und Unfallversicherungen verfügen, die im jeweiligen Fall vorrangig in Anspruch zu nehmen sind.
Um eine jeweilige Verantwortlichkeit zu ermitteln, bittet sich seitens der Versicherung an durch einen Fragebogen weitere Informationen einzuholen.
Da Sie den Vorgang im Einzelnen nicht kennen ist eine Beantwortung des Fragebogens nicht unproblematisch, da die von Ihnen angebenden Sachverhalte anders bewertet werden können und damit zu einem anderen Ergebnis führen können.
Hilfreich ist sicherlich, dass Sie zunächst die Übermittlung des konkreten Sachverhalts anfordern, um sich einen ersten Überblick zu verschaffen. Aufgrund des möglicherweise bestehenden hohen Haftungsrisikos empfehle ich zunächst einen Kollegen zu beauftragen, der Akteneinsicht nimmt und dann eine Stellungsnahme mit Ihnen abstimmt.
Eine Stellungsnahme ohne genaue Kenntnis des genauen Versicherungsfalles kann ich Ihnen nicht empfehlen, da Sie ggfs. Äußerungen tätigen können, die in Kenntnis des Sachverhaltes wahrscheinlich anders ausfallen würden.
Insoweit empfehle ich Ihnen dringend vor einer entsprechenden Stellungnahme einen Kollegen vorher zu Rate zu ziehen.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.
Für den Fall einer Nachfrage stehe ich Ihnen weiterhin gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen