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Diese Antwort ist vom 20.01.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrte(r) Fragensteller(in).
Aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Zu 1. Machen Sie sich hier keine Sorgen. Zwar hat der Vater noch das alleinige Sorgerecht, jedoch steht Ihnen laut dem Vergleich – eine bindende Vereinbarung – ebenso ein Besuchsrecht zu. Insofern haben Sie auch nicht gegen die Vereinbarung verstoßen.
Zu 2. Siehe oben.
Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -
Rückfrage vom Fragesteller
20.01.2007 | 19:38
hmm aber ich Hatte ja nicht das Recht Meine Kind die ganzen Ferien zu Haben was die generische Anwältin mir auch vorwirft ich hätte gegen den Vergleich bzw Vereinbarung verstoßen.im Schreiben steht" Sieht man wie selbstherrlich und wieder mal im allein Gang die Mutter über Ihren Umgang entscheidet und sehr massiv gegen die Vereinbarung verstößt." Und was ist der genau Unterschied zwischen Vergleich und Vereinbarung oder gibt es keinen ?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
21.01.2007 | 14:30
Sehr geehrte Fragestellerin.
Ein Vergleich ist eine bindende Vereinbarung (siehe oben).
Da der Vater sich an eine Anwältin gewandt hat, sollten Sie einen familienrechtlich orientierten Kollegen/in konsultieren.
Grundsätzlich kann der Vater nicht mal eben das Sorgerecht auf jemand anderen übertragen. Das Sorgerecht ist auch eine Pflicht gegenüber dem Kind. Dieser kann er offensichtlich selbst nicht nachkommen. Insofern stellt sich hier die Frage, ob nicht vom Familiengericht eine andere Regelung gefunden werden muss. Monatelange Abwesenheit und "das nicht in der Lage zusein für das Kind zu sorgen" sprechen dafür, dass dem Vater das Sorgerecht entzogen werden sollte. Letztlich geht es NUR um das Kindeswohl. Alles andere ist zweitrangig.
Sofern er den Großeltern das Sorgerecht "übertragen" hat, durften diese natürlich Ihnen als Mutter das Kind über die Ferien anvertrauen. Insbesondere, da ja eigentlich eine derartige Vereinbarung mit dem Vater besteht.
Bitte geben Sie hier etwaigen Drohgebärden nicht einfach nach.
Da Sie sich offensichtlich mit den Großeltern verstehen, sollten Sie mit diesen die Lage besprechen und gemeinsam eine für das Kind optimale Lösung erörtern. Entsprechend sollte dann Ihre Einlassung beim Familiengericht sein.
Bitte bedenken Sie, persönliche Streitigkeiten der Eltern sollen dabei nicht berücksichtigt werden, auch wenn dies schwer ist. Das wichtigste ist eine für das Kind optimale Lösung zu finden.
Ich wünsche Ihnen daher viel Erfolg und alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -