von RA Daniel Saeger
Wir haben vor einen e.V. zu gründen, dazu brauchen wir 7 Gründungsmitgleider. Wie wir bereits wissen, können diese Mitgleider auch minderjährig sein, brauchen jedoch das Einverständnis der Eltern. In unserem Fall sind wir als Eltern aber ebenfalls Gründungsmitglied. Unsere Frage daher nun, ob wir ...