Sehr geehrter Fragesteller,
folgend die Umformulierung:
• Herr Pächter akzeptiert, daß Der Verpächter zum sofortigen Zeitpunkt seine Gegenstände und die seiner Familie bzw. Lebensgefährtin, die sich im Atelierhaus befinden, auf Kosten des Verpächters in die Halle: Adresse transportiert werden.
Der Pächter ist damit einverstanden, dass sämtliche bewegliche Sachen, die sich in seinem oder im Eigentum seiner Ehefrau in den Pachträumen (Atelierhaus) befinden, auf Kosten des Verpächters in die Halle: Adresse transportiert werden.
• Sollten sich Wertsachen unter den Gegenständen befinden, werden diese vorher von Herrn Pächter in Sicherheit gebracht.
Wertsachen oder persönliche Sachen sollten im Voraus vom Pächter an sich genommen werden.
• Der Verpächter lagert die Gegenstände 3 Monate kostenlos in der Halle und übernimmt die Kosten des Umlagerns.
Der Verpächter lagert die Gegenstände 3 Monate kostenlos in der Halle und übernimmt die Kosten des Umlagerns.
• dem Pächter ist bekannt, daß der Lagerraum ( Spielhalle), nicht abgeschlossen ist und für Jedermann zugänglich. Der Verpächter übernimmt keinerlei Haftung für verlorene Gegenstände.
Dem Pächter ist bekannt, dass der Lagerraum ( Spielhalle), nicht abgeschlossen und für Jedermann zugänglich ist. Der Verpächter übernimmt keinerlei Haftung für verlorene Gegenstände, es sei denn diese beruhen auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln des Verpächters, seiner Erfüllungsgehilfen oder seiner gesetzlichen Vertreter. Für Schäden an der Gesundheit, dem Körper oder dem Leben haftet der Verpächter uneingeschränkt. Ebenso haftet er für die Verletzung von Pflichten, die zur Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind (Kardinalspflichten), dabei ist die Haftung auf die Höhe typisch vorhersehbare Fehler beschränkt.
• der Verpächter erteilt dem Pächter nach Teilsanierung bzw. Umbau des Atelierhauses die Option des Vorpachtrechtes.
Der Verpächter erteilt dem Pächter nach Teilsanierung bzw. Umbau des Atelierhauses die Option des Vorpachtrechtes.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 12.05.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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