Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Fragen möchte ich anhand der von Ihnen mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
1. Zunächst zur letzten Frage: Die Anzeige sollte grundsätzlich schon ernst genommen werden. Immerhin sind aufgrund dieser Anzeige die Ermittlungen - unabhängig von deren künftigem Ergebnis - durch die zuständige Staatsanwaltschaft aufgenommen worden; ein sog. "hinreichender Tatverdacht" ist somit bejaht worden.
2. Ein Zeitraum von 9-10 Monaten ist zwar überdurchschnittlich hoch, jedoch nicht völlig unüblich. Positive oder negative Auswirkungen für Sie sind hierdurch nicht zu erwarten.
3. Eine Eintragung ins polizeiliche Führungszeugnis erfolgt nicht bei erstmaligen Geldstrafen, die nicht höher als 90 Tagessätze sind (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG). Eine solche Geldstrafe stünde hier, für den Fall, dass es zu einer Verurteilung oder zu einem Strafbefehl käme, keinesfalls zu befürchten, insofern Sie, wovon ich ausgehe, strafrechtlich noch nie in Erscheinung getreten sind.
4. Ihr Freund ist gegenüber der Polizei nicht verpflichtet, Angaben zur Person des Fahrers zu machen. Sofern er jedoch keine Angaben macht und der Fahrer auch nicht anderweitig ermittelt werden kann, wird ihm möglicherweise die Führung eines Fahrtenbuchs zur Auflage gemacht werden.
Da dies durchaus sehr lästig sein kann, sollten Sie, gemeinsam mit Ihrem Freund, überlegen, ob es vorzuziehen ist, wenn Sie wahrheitsgemäße Angaben machen. Wahrheitsgemäß heisst natürlich insbesondere nicht, dass Sie, obschon Sie sich hier selber überhaupt nicht sicher sind, ob der Ihnen gemachte Vorwurf überhaupt zutrifft, zugeben, dass Sie getankt und nicht bezahlt haben. Erfahrungsgemäß werden derlei Bagatelldelikte auch einfach eingestellt, sofern der Beschuldigte glaubhaft darlegt, dass er schlichtweg vergessen hat, zu bezahlen. Ein Betruf setzt ja immer auch einen entsprechenden Vorsatz voraus, den Sie hier nicht gehabt haben.
Generell ist es natürlich unter rein juristischen Aspekten immer ratsam, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der in jeder Verfahrenslage Einfluss auf den weiteren Verfahrensablauf nehmen und gezielt auf eine Einstellung hinwirken kann.
Sofern Sie sich dafür entscheiden, Angaben bei der Polizei zu machen, sollten Sie jedoch spätestens dann einen Anwalt hinzuziehen, wenn das Verfahren nicht eingestellt wird, sondern ein Strafbefehl erlassen wird (dass direkt Anklage zum Strafgericht erhoben wird, steht eher nicht zu erwarten).
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschaffen. Bei Unklarheiten nutzen Sie gerne die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Mauritz, LL.M.
Rechtsanwalt