Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls die Beauftragung eines Anwalts ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Eine Verletzung des Girovertrages durch die kontoführende Bank kann ich vor dem Hintergrund Ihres Sachvortrags leider nicht erkennen.
Der Bank ist nicht einmal nachzuweisen, dass sie positive Kenntnis von der Spielsucht Ihres Vaters hatte.
Bei einem derartigen Sachverhalt lassen sich Ansprüche gegen die Bank nicht ansatzweise begründen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
Rechtsanwaltskanzlei K. Roth
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