Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Im Gegensatz zum Beispiel zum Datenschutzbeauftragten wird der Verantwortliche für die Datenverarbeitung nicht benannt, sondern es ist gesetzlich in Art. 4 Nr. 7 DSGVO
. definiert, wer dies ist. Verantwortlicher ist demnach die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.
Es ist demnach möglich, dass mehrere gemeinsame Verantwortliche existieren. Das könnte auch bei Ihrem Beispiel der Fall sein. Ohne tiefere Kenntnis, wer genau welche Daten verarbeitet, bzw. über welche Verarbeitungen entscheidet oder von ihnen profitiert. Sollte dies der Fall sein, haben die gemeinsamen Verantwortlichen untereinander einen Vertrag zu schließen in dem festgelegt wird, wer für welche Datenverarbeitung gesondert verantwortlich ist.
Es ist dabei für die tatsächliche Haftung unbedeutend wer in den Datenschutzhinweisen als Verantwortlicher benannt wurde. Es ist vielmehr so, dass in den Hinweisen derjenige benannt werden muss, der nach der DSGVO Verantwortlicher ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Christian Rebbert
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Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Aber leider habe ich die Antwort nicht eindeutig verstanden. Vor allem den letzten Absatz:
"Es ist dabei für die tatsächliche Haftung unbedeutend wer in den Datenschutzhinweisen als Verantwortlicher benannt wurde. Es ist vielmehr so, dass in den Hinweisen derjenige benannt werden muss, der nach der DSGVO Verantwortlicher ist."
Wer ist aber nach der DSGVO der Verantwortliche? Was heißt für die DSGVO verantwortlich? Ich meine, wenn es zu einem Verstoß kommt, wer wird abgemahnt, gegen wen wird Anklage erhoben, wer muss Bußgeld zahlen? Der Seitenbetreiber oder die Verantwortliche Stelle? Wenn der Seitenbetreiber die Datenverarbeitung und -verantwortung komplett an eine andere Person/Institution abgibt, und diese Person als Verantwortliche Stelle in der Datenschutzerklärung ausgewiesen ist, was geschieht dann? Wenn sowieso der Seitenbetreiber immer verantwortlich wäre und haftet, weshalb muss dann in der Datenschutzerklärung noch ein Verantwortlicher erwähnt werden?
Mir erscheinen die gesamten Definitionen und Gesetzestexte der DSGVO extremst schwammig.
Vielen Dank nochmal für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Bitte entschuldigen Sie zunächst die lange Wartezeit auf die Rückfrage.
Verantwortlicher i.S.d. ist derjenige welcher "allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet" (Art. 4 Nr. 7 DSGVO
). Einfach gesagt: Wer entscheidet welche Daten verarbeitet werden und wer hat etwas davon. Derjenige ist dann für die Datenverarbeitung verantwortlich. Um das in Ihrem Fall genau festzulegen fehlt es an Informationen zu dem Zweck und der Art der Webseite. Nach den mitgeteilten Informationen liegt aber eine gemeinsamen Verantwortung von Teamleiter und Teammitgliedern nahe.
Das heißt i.Ü. auch wenn der Seitenbetreiber die Verarbeitung und Verantwortung an eine andere Stelle abgibt, kann er trotzdem Verantwortlicher sein. Und zwar dann, wenn er die Art und Weise und den Zweck der Verarbeitung weiter bestimmt.
Der Verantwortliche muss in der Datenschutzerklärung erwähnt werden, weil dies durch die DSGVO vorausgesetzt wird. Auch wenn üblicherweise Seitenbetreiber und Verantwortlicher zusammenfallen dürften ist es durchaus möglich, dass jemand für einen anderen eine Webseite betreibt und dieser andere aber Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist.
Grundsätzlich wird sich eine Behörde zunächst an den in den Datenschutzhinweisen als Verantwortlichen ausgewiesenen wenden. Stellt sich aber heraus, dass ein anderer tatsächlicher Verantwortlicher oder Mitverantwortlicher ist wird die Behörde diese in Haftung nehmen. So derzeit die Praxis bei Facebook Fanpages.