Vattenfall – erste Rechnungsstellung nach 48,5 Monaten
| 18.06.2013 13:17
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
15:19
Sehr geehrte Damen und Herren,
von meiner Tochter wurde ich gebeten ihr bei der Lösung eines sehr unangenehmen und sie enorm belastenden Problems mit dem Energieversorgers „Vattenfall" zu helfen.
Dieser Bitte komme ich nun nach in dem ich die Dienste der „frag-einen-anwalt.de" in Anspruch nehmen möchte.
Kurz zu den Lebensumständen: zum Februar 2009 kam meine Tochter nach Berlin um einer Ausbildung zu beginnen. Nach Ende dieser ist meine Tochter schon länger auf Jobsuche, leider bisher ohne Erfolg. Bedauerlicherweise ist sie auf Hartz 4 angewiesen – schwierige Situation also überhaupt.
Finanziell kann ich nicht mehr helfen, hab dies bis jetzt gerne und ausgiebig getan.
Die Fakten:
1. Wohnungsbezug/Mietvertrag zum:
Meine Tochter hatte erstmalig eine Wohnung angemietet (zuvor im elterlichen Haus gewohnt) – ihre Anfrage bei Vertragsabschluss an die Sachbearbeiterin der Wohnungsbaugesellschaft ob der genannte Mietbetrag eine Bruttomiete sei, wurde bejaht. Jetzt, April 2013, nach Rechnungsstellung durch Vattenfall kann diese Aussage leider nicht überprüft werden da die Sachbearbeiterin nicht mehr bei der Wohnbaugesellschaft tätig ist.
2. 01.02.2009 Lieferbeginn
02.02.2009 Kontrollzählerstand/Ablesung Zählerstand: 10.119,0
31.01.2013 Abrechnung/Ablesung Zählerstand: 16.865,0
Für diesen Zeitraum wurde im April 2013 (nach 48,5 Monaten) eine Rechnung erstellt.
In den AGBs von Vattenfall ist zum zeitlichen Aspekt der Rechnungsstellung folgendes angeführt:
§ 12 Abrechnung
(1) Der Elektrizitätsverbrauch wird nach Wahl des Lieferanten monatlich oder
in anderen Zeitabschnitten, die jedoch zwölf Monate nicht wesentlich überschreiten
dürfen, abgerechnet
Dazu meine Fragen:
I Ist eine Verjährung eingetreten?
Ich weiss, es gibt seit ca. 2005/6 eine Gesetzesänderung
II Ist eine Verwirkung denkbar?
Zum einen wurden Zählerstände abgelesen denen keine Rechnung nachfolgte und meine Tochter im guten Glauben ließen, das alles seinen „rechten Gang" gehe und kein Handlungsbedarf bestand.
Zum anderen gibt sich Vattenfall ja selbst Vorgaben was den Zeitpunkt einer Rechnungsstellung angeht und welche durch Vattenfall wirklich grob verletzt (47,5 Monate Bezug) wurden.
Ein Angebot/Bitte meiner Tochter auf Ratenzahlung oder Erlass der Kosten bis Ende 2012 – mit Hinweis darauf , dass sie ab August 2013 Bafög zurückzahlen muss - wurde bereits abgelehnt. Ich fürchte die schwierige finanzielle Situation läuft für meine Tochter auf Privatinsolvenz hinaus – ein schwerlich zu ertragender Gedanke – aber sollte Vattenfall auf Zahlung bestehen wohl der einzige Ausweg.
Ich hoffe, Ihre Rückmeldung bringt Licht ins Dunkel.
Danke für eine zügige Bearbeitung im Voraus.
-- Einsatz geändert am 18.06.2013 13:24:05