Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Reiseveranstalter hat Sie informiert, da die akustischen und optischen Beeinträchtigungen ein Reisemangel sind. Dieser berechtigt zu Reisepreisminderungen.
Sollten die Mängel so erheblich sein, dass sie eine Minderung in Höhe von 50% erreichen, so haben Sie als Reisender das Recht, ohne Stornokosten vom Vertrag zurückzutreten.
Bedauerlicherweise ist dies im Vorfeld nur schwierig bzw. kaum einzuschätzen.
Insofern kann ich Ihnen derzeit nicht dazu raten, den Urlaub zu stornieren, wenn Sie keine Zusatzkosten haben möchten.
Selbstverständlich können Sie aber, sofern Sie vor Ort tatsächlich Reisemängel "erleben", den Reisepreis nachträglich mindern.
Sie müssen dazu unbedingt vor Ort die Mängel sofort anzeigen und protokollieren lassen (mit Unterschrift) und nach Rückkehr binnen einer Frist von 1 Monat nach Rückkehr geltend machen.
Ich bedaure, Ihnen zunächst keine erfreulichere Antwort geben zu können.
Bei etwaigen Mängeln können Sie sich nach Rückkehr gerne wieder an mich wenden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
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Rechtsanwältin Wibke Türk