Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Tatsächlich bedeutet ein Urlaubstag einen Urlaubstag unabhängig von der täglichen Arbeitszeit.
Sie haben also bei einem 8- Stunden Tag keinen höheren Urlaubsanspruch als bei einem 5-Stunden Tag. Es zählt allein der freie Tag.
Da sich bei Ihnen vor und nach der Elternzeit an der 5-Tage-Woche keine Änderung ergeben hat, sondern nur bei der täglichen Arbeitszeit, wird eine Umrechnung nicht vorgenommen. Die Gewährung des Resturlaub aus der Zeit vor Inanspruchnahme der Elternzeit und der Urlaubs aus dem aktuellen Jahr ist also nicht zu beanstanden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen