Sehr geehrter Ratsuchender,
da das Elterngeld kein Urlaubsgeld oder eine sonstige Zuwendung zur Freizeitgestaltung ist, werden Sie den Plan so nicht umsetzen können.
Beim Elterngeld handelt es sich um staatliche (also durch Steuern finanzierte) Mittel, eben um in der ersten Zeit nach der Geburt bei ihrem Kind bleiben können, ohne dass die Familie in allzu große finanzielle Schwierigkeiten gerät.
Es ist keineswegs dazu gedacht, die Urlaubszeit zu finanzieren.
Daher bleibt nur die Möglichkeit, die geplante „Auszeit" VORAB beim Amt mitzuteilen, so dass dann für diese Tage ggfs. nach Ermessen des Amtes gewisse Kürzungen vorzunehmen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
Diese Antwort ist vom 21.08.2017 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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Vielen Dank für die schnelle Antwort! Dann mache ich das so nicht.
Aber ich könnte doch entweder
a) MIT Kind und Ehepartner (als Familie zu dritt)
b) oder zwar in der Elternzeit OHNE Kind, aber nach der Zeit des Bezuges von Elterngeld (also ohne Einkünfte)
ein paar Tage verreisen?
Oder bin ich / sind wir 1,5 Jahre EZ "an unsere Wohnung gefesselt"?
Sehr geehrter Ratsuchender,
nein; Sie sind nicht an die Wohnung gefesselt.
Beide Varianten sind möglich, denn das Elterngeld soll ja gerade die Möglichkeit schaffen, als Familie gemeinsam Zeit zu verbringen.
Und ohne Bezug wäre dann auch die Reise ohne Kind möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg