Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst ist zwischen disziplinarischen Maßnahmen der Schule und einer Strafverfolgung zu differenzieren.
Eine Strafverfolgung setzt eine Strafanzeige an die Polizei voraus, die Ihnen ja bereits angedroht wurde. Ob es wirklich dazu kommt bleibt abzuwarten. Fragen Sie keinesfalls bei der Polizei nach, ob gegen Sie etwas vorliegt.
Grundsätzlich ist Beschuldigten in einem polizeilichen Ermittlungsverfahren auch zu empfehlen, sich nicht zur Sache zu äußern, bevor nicht über einen Rechtsanwalt eine Akteneinsicht erfolgt ist.
Ein Strafbefehl oder ein Gerichtsverfahren führt wohl allenfalls zu einer Geldstrafe im Bereich von 40 oder 60 Tagessätzen, Sie sind damit nicht vorbestraft, wenn die Tat als Urkundenfälschung bewertet wird.
Ich glaube aber, dass bei vernünftiger Argumentation eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflage zu erreichen wäre.
In Bezug auf die Schule und im Hinblick auf Ihre bevorstehende Prüfung sieht eine nochmalige Entschuldigung sicherlich besser aus, zumal Ihre Tat bisher offenbar noch nicht zur Anzeige gebracht wurde.
Sie sollten also in der Anhörung noch einmal gestehen, sich entschuldigen und Besserung geloben.
Leugnen macht wegen Ihres bereits erfolgten Geständnisses keinen Sinn mehr.
Vielleicht lässt sich auf diesem Wege eine Anzeige mit strafrechtlichen Konsequenzen vermeiden und Sie werden nur von der Schule verwarnt (Verweis).
Die Ermessensentscheidung der Schule könnte durch eine Vertrauensperson positiv beeinflusst werden, die Sie zur Anhörung mitbringen können (Elternteil), auch wenn Sie dies im Moment (aus Scham, Angst etc.) nicht möchten.
Im Hinblick auf das baldige Ende Ihrer Ausbildung könnte gegen eine unangenehme Entscheidung wegen deren Unverhältnismäßigkeit im Verwaltungsrechtsweg vorgegangen werden, so dass bis zum Ende ihrer Ausbildung noch keine rechtskräftige Entscheidung vorliegt.
Die Folgen für Ihre Ausbildung kann ich aufgrund Ihrer Angaben nicht beurteilen
Der Betrieb hat arbeitsrechtlich wenig Möglichkeiten, gegen Sie vorzugehen. Aber Ihre Übernahme in ein festes Anstellungsverhältnis könnte in Frage gestellt werden.
Sollten Sie von der Schule verwiesen und angezeigt werden, achten Sie auf Fristen bezüglich einer Reaktion.
Spätestens dann sollte Ihnen ein Rechtsanwalt weiterhelfen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen