Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Das stellt in der Tat eine Urheberrechtsverletzung dar. Es muss mit einer Abmahnung auf Unterlassung und Zahlung von Schadensersatz gerechnet werden.
Eine Veröffentlichung eines Teiles des Artikels wäre unproblematisch. Auch eine Verlinkung des Artikels wäre rechtlich unbedenklich.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.