Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Schicken Sie Kopien Ihrer Meldebestätigung sowie der Untermietverträge und weisen Sie noch einmal darauf hin, dass Sie die Urheberrechtsverletzung nicht begangen haben, zum Tatzeitpunkt nicht mehr in der Wohnung gewohnt haben und den Anschluss nicht mehr genutzt haben und Sie bei den Untermietern erfolglos nachgefragt haben. Mehr kann von Ihnen nicht verlangt werden, zumindest wenn es vorher nicht bereits gleich gelagerte Rechtsverletzungen über Ihren Anschluss gab.
Der Hauptmieter und Anschlussinhaber haftet grundsätzlich nicht für Urheberrechtsverletzung durch WG-Untermieter (vgl. z.B. LG Flensburg, 23.02.2016 - 8 S 48/15
; LG Köln, 14.03.2013 - 14 O 320/12
).
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
02.08.2020
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20:31
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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