Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Nach Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, daß sich die geltend gemachten Urheberrechte allein auf den Inhalt der Website (Texte, Layout, Design, Fotos) beziehen, da die Domainnamen selbst von Ihnen und auf Sie registriert wurden.
Die Verwertungs- und Nutzungsrechte an der Gestaltung und dem Inhalt der Webseite liegen zunächst bei dem Ersteller der Seite - also Ihrer damaligen Partnerin. Allerdings gehe ich nach Ihrer Schilderung davon aus, daß Ihnen diese Rechte eingeräumt bzw. übertragen wurden. Sofern dies ohne Beschränkung oder zeitliches Limit erfolgte, werden die Ansprüche der Gegenseite ins Leere laufen.
Sie haben allerdings einen Vertrag erwähnt - diesen sollten Sie konkret im Hinblick auf die Ihnen nun, nach Trennung, weiterhin eingeräumten Nutzungs- und Verwertungsrechte anwaltlich prüfen lassen. Ohne eine konkrete Vertragsprüfung muß es ansonsten bei der vorstehenden, unverbindlichen Einschätzung der Rechtslage verbleiben. Gerne stehe ich Ihnen aber für eine konkrete Beratung zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
--
Rechtsanwalt A. Schwartmann
Gleueler Str. 249 D-50935 Köln
Tel: (0221) 355 9205 / Fax: (0221) 355 9206 / Mobil: (0170) 380 5395
Sipgate: (0221) 355 333915 / Skype: schwartmann50733
www.rechtsanwalt-schwartmann.de
www.online-rechtsauskunft.net
www.online-akteneinsicht.net
www.mietrecht-in-koeln.de
www.net-scheidungen.de
<img src="http://www.andreas-schwartmann.de/logo.gif">