Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Dass die Version für Win7 x64 eine Funktion nicht hat, die eine für Win XP programmierte Vorgängerversion hatte, ist zwar ärgerlich, begründet aber nur Ansprüche auf Nacherfüllung wenn eben diese Funktion von dem Programmierer beworben wurde. Denn natürlich haben Sie keinen Anspruch darauf, dass eine neue Version eines Programms dieselben Features aufweist, wie eine Vorgängerversion. Dann würden Millionen Kunden von Microsoft nämlich verlangen, dass der Start-Button auch in Win 8 implementiert wird.
Da es sich aber um eine neue Version der Software handelt, ergeben sich Rechte nur, wenn beworbene und zugesicherte Funktionen fehlen oder die Software ingesamt bei Ihnen nicht funktioniert, weil sie z.B. ständig abstürzt.
Ob die Software Fehler aufweist, die über unerhebliche Bugs hinausgehen, lässt sich ohne Kenntnis des Programms an dieser Stelle nicht sagen.
Nur dann kommt aber ein Gewährleistungsanspruch in Frage - oder eben bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft.
Ansonsten werden Sie damit leben müssen, dass der Entwickler seine Software in eine Richtung weiterentwickelt hat, die Ihren Ansprüchen nicht mehr genügt - und sich nach einem Alternativprogramm umschauen müssen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann, Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 15.05.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45
50739 Köln
Tel: 022180137193
Web: http://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
danke für ihre Antwort. Im Moment bin ich allerdings sehr geschockt! Ein Fahrtenbuch führe ich ja, um am Jahresende eine Zusammenfassung zu haben, wozu ich und jeder andere diese Funktion benötige. Ich bin mir sicher, dass andere Fahrtenbücher auch diese Funktion haben.
Auch habe ich gehört, dass ein Update mindestens die Funktionen der Vorgängerversion haben muss (?)
Auch hätte mich der Programmierer darauf hinweisen können. Schließlich hatte ich ihn mehrmals gefragt. Sogar im Dez 12 im Gedanken ab 2013 eine andere Software dafür zu nutzen.
Auch hätte er ja sagen können, dass in der Win7 Version Keine Fahrtenaufteilung mehr vorhanden ist.
Zu ihrem Win8 Vergleich: Erstens kann man ja Win8 ausgiebig testen, was ich mit dem Fahrtenbuch nicht konnte. Zweitens gibt es mittlerweile genug Zusatzprogramme anderer Programmierer, die Win8 im Win7 Stil bedienen lassen.
Muss ich denn jetzt wirklich alle 28 DINA 4 Seiten fahrtenbuch erneut in ein anderes FB Programm abtippen?
Eine neue Programmversion muss nicht sämtliche Funktionen aufweisen, die die Vorgängerversion hat. Es handelt sich dabei schließlich um ein eigenständiges Produkt und nicht nur um ein Service Pack.
Wenn der Entwickler diese Funktion nicht zugesichert hat, werden Sie sie auch nicht verlangen können - dann sollten Sie sein Angebot annehmen und sich den Kaufpreis erstatten lassen.