Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Unstreitig ist, dass Sie einen Schaden verursacht haben und für die Beseitigung aufkommen müssen.
Da Sie keine private Haftpflchtversicherung haben, die für den Ausgleich aufkommen wird, bleibt die Mietwagenhaftpflicht (unverständlich ist hier, wieso Sie diese nicht in Anspruch nehmen, da die vielen Vorschäden nicht in Ihren Verantwortungsbereich fallen) oder die Zahlung durch Sie selbst, welche Sie favorisieren.
Eine Privathaftpflichtversicherung ist eine freiwillige Versicherung, so dass der Vermieter auch nicht auf Weiterleitung an die Versicherung bestehen kann.
Einziger Streitpunkt scheint hier die Höhe des Kostenvoranschlages zu sein. Es steht Ihnen frei, einen eigenen Kostenvoranschlag einzuholenund diesen dem Vermieter zur Kenntnis zu bringen. Dies macht insbesondere dann Sinn, wenn Sie davon ausgehen, dass die Schadenshöhe erheblich niedriger zu bewerten ist, als in dem vom Vermieter überreichten Kostenvoranschlag.
Erst nach Einholung eines weiteren Kostenvoranschlages wissen Sie auch, ob es Sinn macht, sich mit dem Vermieter auf einen Rechtsstreit wegen der Höhe der Schadenspositionen einzulassen. Handelt es sich um einen erheblichen Unterschied in der Höhe, so sollten Sie der Forderung des Vermieters entgegentreten.
Handelt es sich aber um keinen Unterschied oder nur marginale Abweichungen, so muss ich Ihnen von einem Rechtsstreit abraten, da Sie bei Verlust des Rechtsstreites nicht nur die höhere Forderung, sondern auch noch die Kosten des Verfahrens zu tragen haben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen