Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Nach meiner erste Einschätzung gehe ich auch nicht von einem größeren Problem aus - vor dem Hintergrund der bisherigen Nutzungen, die nämlich ansonsten nicht zulässig gewesen wären.
Im Einzelnen:
Eine Nutzungsänderung kommt hier durchaus in Betracht, wobei aber eine gewisse "Erheblichkeitsschwelle" überschritten sein muss.
Letztlich wird man aber sagen müssen, dass ja in der Tat ein größerer Supermarkt dort betrieben worden ist, was nicht ohne Weiteres zulässig ist.
Keiner Baugenehmigung bedürfen z. B. insbesondere Nutzungsänderungen von Gebäuden und Räumen, die nicht im Außenbereich (im Gegensatz zum Innenbereich - der im Zusammenhang bebauten Ortslage) liegen, wenn nämlich für die neue Nutzung keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen als für die bisherige Nutzung gelten.
Dabei erscheint mir in der Tat ein Betrieb eines Supermarkts - wie Sie selbst sagen - um Einiges nutzungsintensiver. Insofern sind also Beeinträchtigungen bei einer Diakonie eher nicht zu erwarten, im Vergleich zur Supermarktnutzung.
Wenn aber hier keine der Eigenart des Baugebietes widersprechende Belästigungen oder Störungen zu erwarten sind, haben Sie nichts zu befürchten und die Erfolgsaussichten sind gut.
Es müsste allerdings auch noch geprüft werden, ob ein (der geplanten Nutzung widersprechender) Bebauungsplan gegeben ist und/oder um welches Baugebiet es sich handelt, Gewerbegebiet, Mischgebiet, Wohngebiet etc.
Insgesamt ist aber nach dem baurechtlichen Systemgefüge eine Nutzungsmöglichkeit durchaus wahrscheinlich - analog zu der bisherigen Nutzung.
Sie sollten aber wie gesagt - und auch der Hausverwalter vorgeschlagen hat - sicherheitshalber die Gemeinde kontaktieren, da diese ansonsten erfahrungsgemäß früher oder später darauf aufmerksam werden wird und Vorsorge besser (und billiger) ist als Nachsorge.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen