Guten Tag,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen summarisch wie folgt beantworten:
Da Sie über einen schriftlichen Kaufvertrag verfügen, in dem Sie als Käuferin der Motorräder aufgeführt sind, können Sie Ihr Eigentum beweisen.
Er ist hingegen allein durch seine Behauptung und einen Kontoauszug nicht in der Lage, seine Eigentumsposition zu beweisen.
Ob Sie das noch vorhandene Motorrad herausverlangen und Schadensersatz für das veräußerte Motorrad verlangen können, hängt davon ab, ob er gegen Sie berechtigte Gegenansprüche hat, mit denen er unter Umständen ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen kann oder die Aufrechnung erklären kann.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 13.05.2019 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail: