Sehr geehrter Ratsuchender,
anhand Ihrer Darstellung antworte ich wie folgt:
die UG ist wie eine GmbH zu behandeln (steuerrechtlich).
Nein, Sie müssen nicht zwingend ein Geschäftsführergehalt beziehen.
Falls das Finanzamt zwingend von Ihnen die Vorlage des Geschäftsführer-Anstellungsvertrag, ist ein Verzicht auf das Gehalt möglich.
Zudem wäre ein Anstellungsvertrag in einer Ein-Mann-GmbH sehr merkwürdig, aber manche Finanzämter bestehen drauf.
Falls Sie kein Gehalt beziehen, muss auch keine Lohnsteuer abgeführt werden.
Da Sie beherschender Gesellschafter sind in der UG, sind Sie nicht sozialversicherungspflichtig.