Sehr geehrter Fragesteller,
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Wenn Sie ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler sind, dann ist Ihre Firma "Fachbüro **** - Vorname Nachname". Ich gehe davon aus, dass sich der Kollege "Fachbüro - Sein Vorname Sein Nachname".
Dann ist das bereits nicht der identische Name. Vor diesem Hintergrund haben Sie dann weder nach § 12 HGB noch unter anderen Gesichtspunkten Unterlassungs- oder sonstige Abwehransprüche gegen den Kollegen. Aufgrund der Rechtsform des Unternehmens dürften Sie sich bereits keinen Namen geben, der nicht auch den persönlichen Namen beinhaltet. Die sonstige Bezeichnung ist aber rein beschreibend und so generisch, dass Sie auch nicht schutzfähig wäre, beispielsweise als Wortmarke.
Deshalb sehe ich keine Möglichkeit wie Sie dem Kollegen die Nutzung der Bezeichnung "Fachbüro" untersagen können.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-
Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
Wichlinghauser Markt 5
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Danke! Aber ist der Name "Fachbüro Faunistik und Ökologie" nicht eine urheberrechtlich geschützte Wortschöpfung?
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne nehme ich noch ergänzend Stellung:
Da es sich dabei um eine rein beschreibende Bezeichnung handelt, sehe ich insoweit keine urheberrechtliche Schöpfungshöhe. Wie oben dargelegt dürfte das auch nicht der Name Ihrer Firma sein. Für die Firma geht aber das Namensrecht ohnehin dem Urheberrecht vor.
Deshalb sehe ich keinen Gesichtspunkt unter dem diese Bezeichnung geschützt wäre. Insbesondere sehe ich bei einer korrekten Bezeichnung mit den Namen der jeweiligen Personen auch keine Verwechslungsgefahr.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-