Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich zu Ihrer Anfrage sehr gerne wie folgt Stellung nehmen:
1.Wie sollen wir auf die Erklärung reagieren?
Uns erscheint sie maßlos überzogen. Bei den Nachbarn geht es nur darum, die anderen zu ägern und zu verklagen. Also ist auch kein Gespräch möglich. Fronten sind verhärtet.
Nach Ihrer Schilderung ist davon auszugehen, dass die Kamera beziehungsweise die Position der Kamera geeignet war um regelmäßig Filmaufnahmen des betreffenden Nachbarn anzufertigen (Sollte dem nicht so sein und die Kamera lediglich ausschließlich auf Ihr Grundstück gerichtet seien, so haben Sie grundsätzlich nichts zu befürchten, da Sie sich insoweit nicht rechtswidrig verhalten hätten).
Sofern Sie keine Einwilligung des Nachbarn hatten, stellt dieses regelmäßig nach der Rechtsprechung einen Eingriff in das so genannte allgemeine Persönlichkeitsrecht des betreffenden Nachbarn dar.
In rechtlicher Hinsicht sollten Sie die Angelegenheit also ernst nehmen.
Sofern zumindest die Möglichkeit besteht, dass der Nachbar mitgefilmt worden sein könnte, müssten Sie eine angemessene Unterlassungserklärung abgeben, damit sie nicht Gefahr laufen, weiter gerichtlich in Anspruch genommen zu werden, was mit erheblichen Mehrkosten verbunden wäre.
2.Sollten wir genau diese Erklärung unterschreiben oder ein modifizierte Erklärung abgeben? Wir sind uns keiner Schuld bewusst, wir haben nur unseren Hauseingang gefilmt und sonst niemanden.
Sie sollten die Erklärung nicht so wie vorgefertigte abgeben. Insbesondere sollten Sie die Erklärung nicht vorbehaltlos, sondern rechtsverbindlich aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und unter der auflösenden Bedingung einer anders lautenden gerichtlichen Entscheidung abgeben.
Zudem ist der Wert für die Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 € unangemessen hoch, insoweit gebe ich Ihnen völlig recht. Wir brauchen sie keinen bezifferten Schadensersatz nennen.
Es genügt, wenn sie versprechen, eine Vertragsstrafe im Wiederholungsfalle zu leisten, die vom Unterlassungsgläubiger bestimmt wird und Im Streitfall in die Überprüfung des zuständigen Gerichtes gestellt wird.
3.Welche Kosten können auf uns zukommen, wenn wir die Erklärung bzw. die modifizierte Erklärung abgeben?
Durch die Abgabe der Erklärung als solches entstehen Ihnen Grundsätzlich keine Kosten, es sei denn sie würden die Kamera stehen lassen und somit die Vertragsstrafe fällig werden.
Wenn die Abmahnung allerdings berechtigt war und Sie keine Unterlassungserklärung abgeben, dann kann es richtig teuer werden (weitergehende Anwalts- und Gerichtskosten).
4.Wie muss die modifizierte Erklärung aussehen?
Wie bereits gesagt muss die modifizierte Erklärung so aussehen, dass sie sich nicht zu einer genauen Summe verpflichten, sondern sich nach den so genannten neuen hamburger Brauch lediglich zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe im Wiederholungsfalle verpflichten (siehe oben).
Zudem sollten Sie kein Schuldanerkenntnis abgeben, daher sollte die Unterlassungserklärung rechtsverbindlich aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht abgegeben werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es sich hier um ein Erstberatungsforum handelt und ich Ihnen hier nicht eine vollständig modifizierte Unterlassungserklärung ausformulieren kann.
Sehr gerne wäre ich aber bereits Ihnen eine solche rechtssichere Formulierung zu entwerfen für Ihren Fall.
Im Falle einer weitergehenden Beauftragung würde ich Ihnen den hier im Forum geleisteten Erstberatung Betrag in voller Höhe anrechnen.
Bei Interesse an einer weitergehenden Vertretung können sie sich sehr gerne an meine unten genannte E-Mail-Adresse wenden, damit ich Ihnen einen unverbindliches Angebot zukommen lassen kann.
5.Müssen wir überhaupt auf solche maßlos überzogenen Forderungen eingehen und reagieren.
Wir haben die Kamera schließlich abgebaut.
Sie haben den Kameraden nach Ihrer Schilderung erst abgebaut, nachdem Sie die Abmahnung erhalten haben. Dieses hilft Ihnen aber leider nicht.
Sofern zumindest die Möglichkeit besteht, dass Ihr Nachbar mitgefilmt worden sein konnte, sollten Sie zur Sicherheit und Vermeidung weiterer Anwalts- und Gerichtskosten unbedingt eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und zwar innerhalb der Ihnen gesetzten Frist.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne über meine E-Mail-Adresse oder die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Freitagnachmittag und ein erholsames Wochenende!
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
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