Sehr geehrter Herr Fragesteller,
ob Sie bei Ebay privat angelemdet sind oder nicht spielt für Ihre Einstufung als gewerblich tätiger keine Rolle: Entscheidend ist, dass Sie in einem größeren Umfang Verkäufe tätigen und damit nach außen wie ein Gewerbetreibender auftreten. Sofern Sie gefälschte T-Shirts verkauft haben, wären Sie zur Abgabe der Unterlassungserklärung verpflichtet.
Als Tipp empfehle ich Ihnen jedoch, sich vor Abgabe der Erklärung genaue Nachweise über den Charakter der von Ihnen verkauften T-Shirts geben zu lassen. Sollte der Nachweis der Fälschung dann vorliegen, rate ich Ihnen, eine eigene Unterlassungserklärung abzugeben, in der Sie sich zu Anwaltsgebühren oder einem etwaigen Streitwert nicht äußern. In der Regel sind die Gerichte gnädig, wenn es darum geht, die von geschädigten Unternehmern oftmals sehr hoch bemessenen Streitwerte nach unten anzupassen.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Roscher (Rechtsanwalt)
Rückfrage vom Fragesteller
22.06.2007 | 13:23
Danke schonmal für diese antwort. Ich bin nciht gewerbetreibend. ich habe in 4 jahren 141 bewertungen. davon ist grade mal die hälfte als käufer und die andere als verkäufer. ich habe die t-shirts auch ncih erworben um sie in erster linie zu vertreiben. ich musste bei diesem restposten ein paket mit 25 stück kaufen. und die, die mir ncih gefallen haben habe ich über ebay verkauft. von diesen 20 stück, die ich einstellte wurden nur 5 verkauft, da die anderen artikel von beay herausgenommen wurden.
die t-shirts sind auch nich gefälscht. zumindest habe ich sie unter angaben der originalität und etiketten gekauft.
muss ich jetzt vor gericht ( die sagten die gerichte wären gnädig) ?
was muss dann in die unterlassungserklärung hinein? ich habe die andere ja nciht unterschrieben zurückgeschickt.
was konkret kann cih jetzt tun um den fall zu schließen und einen möglichst niedrigen betrag zu bezahlen?
Ergänzung vom Anwalt
22.06.2007 | 15:15
Sehr geehrter Fragesteller,
wenn die T-Shirts nicht gefälscht sind und die Gegenseite keinen entsprechenden Nachweis erbingt, dann kann sie von Ihnen keine Unterlassung verlangen. Falls doch, verpflichten Sie sich, derlei T-Shirts zukünftig nicht weiter zu veräußern. Für nähere Details bräuchte ich mehr Kenntnisse, was allerdings dann nur im Rahmen eines umfassenden Mandats möglich wäre. Ob es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, hängt allein von der Gegenseite ab. Unter Umständen wird sich die Gegenseite - vor allem, wenn sie das gerichtliche Risiko scheut - mit Drohungen begnügen.