Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Bei einem Brutto-Einkommen von 600 € beläuft sich das Netto-Einkommen Ihrer Tochter auf ca. 475 €. Von diesem Betrag ist zunächst die Ausbildungspauschale von 90 € abzuziehen, der Rest ist bis zur Volljährigkeit zur Hälfte, danach ganz auf den Unterhaltsanspruch anzurechnen.
Wenn das Kind einen eigenen Haushalt hat, beläuft sich der Bedarf auf 735 €. Solange die Tochter bei der Mutter lebt, ist der Bedarf nach der Düsseldorfer Tabelle zu beziffern und liegt bei derzeit 626 €. Hierauf wird das halbe Kindergeld und die Hälfte der eigenen Einkünfte (192,50 €) angerechnet. Bis zur Volljährigkeit zahlen Sie also 337,50 €.
Ab Volljährigkeit liegt Ihre Tochter, solange sie bei der Mutter wohnt, bei einem Bedarf von 844 € (entsprechend den gemeinsamen Einkünften beider Eltern). Nach Abzug von Kindergeld und eigenen Einkünften verbleibt ein ungedeckter Bedarf von 267 €. Dieser Betrag ist zwischen den Eltern zu quoteln, und zwar entsprechend der Einkünfte über 1.300 €. Bei der Mutter sind dies etwa 200 €, bei Ihnen 1.200 - 1.600 €.
Sie werden also in etwa 200 € - je nach genauem Einkommen beider Eltern - zu zahlen haben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-
Sehr geehrte Frau Anwältin,
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Leider kann ich aus Ihrer Antwort nicht genau verstehen was ich zu zahlen habe. Es wäre schön, wenn Sie mir die Summe der Unterhaltsleistung bis zur Volljährigkeit und nach der Volljährigkeit schreiben könnten.
Ich danke Ihnen im Voraus und verbleibe
mit den besten Grüßen
Der Fragesteller
'Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ire Nachfrage wie folgt:
Den Zahlbetrag bis zur Volljährigkeit hatte ich am Ende des zweiten Ansatzes genannt:
Bis zur Volljährigkeit zahlen Sie also 337,50 €.
Da Sie Ihr Einkommen aus sehr ungenau angegeben haben, kann ich den Unterhalt nach Volljährigkeit nicht genau ermitteln. Es macht einen Unterschied, ob Sie 3.501 oder 3.900 € verdienen Bei einem Einkommen von 3.501 € ergeben sich 229 €, bei 3.900 € ergeben sich 238 € - immer unter der Voraussetzung, dass die Mutter ein anrechenbares Einkommen von genau 1.500 € erzielt.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel