Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
1. Die Großmutter kann tatsächlich keinen Unterhaltsvorschuß erhalten, da das Kind nicht bei einem Elternteil lebt (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG).
2. Wenn der Kindsvater AlG 1 unter der Höhe des Selbstbehaltes erhalten wird, braucht er keinen Unterhalt mehr zu zahlen.
3. Wenn die Eltern keinen Unterhalt leisten können, sind grundsätzlich die Großeltern dazu verpflichtet.
4. Wenn die Großmutter den Unterhalt nicht aufbringen kann, kann sie beim Jugendamt Hilfe zur Erziehung gem. §§ 27
, 33 SGB VIII
und Hilfe zum Unterhalt gem. § 39 SGB VIII
beantragen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, daß diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie im Zweifelsfall gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 23.08.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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23.08.2018
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19:20
Antwort
vonRechtsanwalt Jürgen Vasel
Reinhäuser Landstraße 80
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