Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihr Ehemann muss Ihnen während der Trennungsjahres auf alle Fälle Unterhalt zahlen. Nach Ablauf des Trennungsjahres müssen Sie wieder versuchen, Vollzeit zu arbeiten, anderenfalls kann Ihnen ein fiktives Einkommen zugerechnet werden.
Auf alle Fälle ist der Unterhalt bis zur Rechtskraft der Scheidung zu zahlen.
Nachehelicher Unterhalt hängt davon ab, ob ehebedingte Nachteile entstanden sind oder aus anderen Gründen (z.B. Krankheit, ehelicher Solidarität) Unterhalt zu zahlen wäre. Das wäre dann im Einzelfall zu prüfen.
Die genaue Höhe kann ich Ihnen hier nicht nennen, da das von so vielen Faktoren abhängen (wohnt er im Haus, hat er Fahrtkosten, zahlt er Kredite, was zahlt er an Kindesunterhalt und Altersvorsorge). Dies ist hier über eine solche Plattform nicht möglich, da ich von allem Unterlagen benötige.
Gerne können Sie mir alle Unterlagen zusenden, dann prüfen wir das im Rahmen einer kostenpflichtigen Erstberatung.
Bedenken Sie, dass der Unterhalt erst ab Aufforderung gezahlt wird, auf keinen Fall vorher und zur gerichtlichen Geltendmachung Anwaltszwang herrscht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen