Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Sie mit Kind 2 und Frau zusammen leben, müssen Sie keinen Unterhalt zahlen.
Wenn Sie nicht mit Kind und Frau zusammen leben, besteht u.U. eine Unterhaltspflicht.
Für Kind 2 richtet sich der Unterhalt nach Ihrem Einkommen, welches nicht angegeben wurde.
Ob für Frau ein Unterhaltsansoruch besteht, ist nicht klar, da weitere Informationen fehlen.
Für Kind 1 richtet sich der Unterhalt nach Ihrem Einkommen.
Da Sie dieses aber nicht mitteilen, kann kein Betrag aus der Düsseldorfer Tabelle entnommen werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt