Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Frage.
Ihre Freundin ist volljährig und befindet sich in der allgemeinen Schulausbildung. Sie hat daher einen Unterhaltsanspruch gegen beide Eltern, diese schulden beide Barunterhalt. Es ist daher richtig, wenn Ihre Freundin von der Mutter Bargeld fordert, denn darauf hat Sie Anspruch.
Sie sollte gegen beide Eltern zunächst den Anspruch auf Auskunft durchsetzen, damit überhaupt der Unterhalt berechnet werden kann.
Hierfür sollte anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Es kommt dabei auf das Einkommen der Eltern an, allerdings kann das Einkommen des Mannes der Mutter bei der Berechnung eine Rolle spielen. Es sollte versucht werden den Vater ausfindig zu machen.
Es muss vor Beantragung anderer Leistungen zwingend erst versucht werden die Ansprüche gegen die Eltern durchzusetzen. Dies ist nämlich Voraussetzung für das Schüler-Bafög, welches dringend beantragt werden sollte. Wenn Bafög bezogen wird, dann findet dies bei der Unterhaltsberechnung Berücksichtigung.
Neben dem Schüler-Bafög besteht natürlich der Kindergeldanspruch und falls die Mutter das Kindergeld erhält, ein Anspruch auf Weiterleitung. Notfalls kann bei der Kindergeldkasse direkte Auszahlung beantragt werden.
Der Bedarf, also die Summe die Ihr zusteht, beträgt beim Unterhalt 640 € pro Monat, hierauf wird aber das Kindergeld voll angerechnet.
Falls der Bedarf über Bafög, Kindergeld und Unterhalt nicht gedeckt werden kann, bliebe ergänzend nur das Job Center.
Die Möbel können nicht zurückgefordert werden, ich gehe von einer wirksamen, vollzogenen Schenkung aus.