Sehr geehrter Fragesteller,
nach den zugrunde liegenden Informationen ergibt sich folgendes:
Bei einem Nettoeinkommen von 2000,-- € ergibt sich folgendes: 2000 - 100 (5% berufsbedingte Mehraufwendungen)- 840 (notwendiger Selbstbehalt) = unterhaltsrechtlich rlevantes Einkommen von 1060
Die Mutter als ALG2-Empfängerin dürfte generell über kein relevantes Einkommen verfügen.
Damit bleibt Verteilungsmasse 1060 €. Nach der Düsseldorfer Tabelle (Stand:Juli 2005), Gruppe 1 komme ich danach auf 204 €.
Da hat man sich wohl zu Ihren Gunsten verrechnet :-)
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Hochachtungsvoll
Hellmann
Rechtsanwalt